Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih sind in der Schweiz durch das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen sehen vor, dass die Vermittlungs- und Verleihtätigkeit innerhalb der Schweiz eine kantonale Bewilligung erfordert, die durch den Sitzkanton des Vermittlungs- oder Verleihbetriebs erteilt wird. Die Bewilligungserteilung ist dabei von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig und an Auflagen gebunden. Dies gilt auch für Online-Stellenbörsen, die keinen direkten Kontakt zwischen den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden herstellen.
Aus diesem Grund wird die Online-Stellenbörse Sozialjobs.ch durch zwei Firmen mit unterschiedlichen Rollen verantwortet. Da die Softwarestudio Desole über die benötigte Betriebsbewilligung verfügt, übernimmt sie die Rolle der Personalvermittlerin und trägt die operative Verantwortung für die Personalvermittlung. Die Entwicklung, die technische Umsetzung und der Betrieb der Online-Stellenbörse wird hingegen durch die Knotenpunkt Mensch GmbH verantwortet.